Anforderungen an ein Gesuch

Bei den Anforderungen an ein Gesuch ist wichtig:

Die Metrohm Stiftung leistet keine Beiträge an die laufenden Kosten einer Organisation oder einer anderen Stiftung. Diese müssen durch Mitgliederbeiträge oder andere Einnahmen gedeckt werden.

Es werden nur einmalige Projekte unterstützt, welche keinen kommerziellen Hintergrund haben. Diese müssen in der Ostschweiz beheimatet sein.

In Ausnahmefällen können auch rückzahlbare Darlehen gewährt werden.

Gesuche müssen bei der Stiftung schriftlich entweder per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Alle Gesuchsteller sind frei in der Gestaltung ihres Gesuches. Dieses sollte jedoch nicht zu umfangreich sein und maximal 10 Seiten umfassen.

Das Gesuch muss ausführliche Informationen über das zu unterstützende Projekt enthalten sowie die Angabe, wer die Initianten des Projektes sind. Zudem wird eine klare Kostenaufstellung (Kostenbudget) verlangt sowie ein Plan, wie das Projekt finanziert werden soll. Des Weiteren muss der Antragsteller mitteilen, welche anderen Stiftungen, Organisationen oder Privatpersonen um Unterstützung gebeten wurden und welche Beträge bereits zugesichert wurden. Es kann auch ein Antrag für einen bestimmten Betrag gestellt werden, wobei es im Ermessen des Stiftungsrats liegt, die Höhe des Betrags festzulegen.

Für die Überweisung des Betrages benötigen wir Informationen zur Bankverbindung des Gesuchstellers, mit Angabe der IBAN Nummer, sowie den Name des Begünstigten.